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2.1 Den erwachsenen Mitgliedern:
- ordentlichen Mitgliedern, die sich im Verein sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- passiven Mitgliedern, die sich im Verein nicht sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- fördernden Mitgliedern,
- Ehrenmitgliedern.
2.2 Den jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
sind
Die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Änderung der Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.